Leuchtdichte
Notausgangsschider – Nachleuchtqualität
Rettungszeichen stellen einen Teilbereich der Sicherheitszeichen dar. Weitere Teilbereiche sind: Brandschutzzeichen, Gebotszeichen, Verbotszeichen und Warnzeichen.
Unsere Notausgangsschilder weisen eine Leuchtdichte von 190 mcd/m2 auf. Die in der Schweiz gesetzlich geforderte Leuchtdichte für Notausgangs-Schilder muss mindestens 150 mcd/m2 betragen.
Nationale Gesetze und Richtlinien über die minimale Leuchtdichte von langnachleuchtenden Produkten
Die Verordung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4), Mai 2015
(Harmonisierung VKF-Normen und ArGV4)
verlangt mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangsschildern.
Die VKF Brandschutzvorschriften 2015
verlangen mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangsschildern.
Das „STP Notbeleuchtung“ der SLG Fachgruppe Notlicht
verlangt mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangsschildern.
Die NPK 774 Brandschutzeinrichtungen
verlangt mindestens 150 mcd/m2 bei Rettungsweg- und Brandschutzschildern.
Hinweis: Die Nachleuchtqualität oder Leuchtdichte wird in Millicandela pro Quadratmeter angegeben (mcd/m2). Das Messverfahren ist in der international anerkannten Norm DIN 67510-1 definiert.
Folgende Angaben müssen auf dem Produkt angegeben werden (Nachweispflicht): Hersteller, Importeur oder Händler und Messwerte nach DIN 67510-1.
Die jeweiligen Messwerte werden bei Schildern meist in den unteren Rand gedruckt. Bei Produkten wie z. B. Farbsysteme muss der Qualitätsnachweis vom Schilderlieferanten erbracht werden. Dies in Form eines Messprotokolls nach DIN 67510-1.
Gesetze und Richtlinien Flucht- und Rettungswege
Weitere Informationen zu Gesetzen und Richtlinien finden Sie auf Seite 27 in unserem aktuellen Fachkatalog
„Sicherheitszeichen und Markierungen“.